FUTURO Sprunggelenkbandage M

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FUTURO Sprunggelenkbandage M
3M Deutschland GmbH

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Menge

Details

Nein
PZN: 7632039
Hersteller: 3M Deutschland GmbH
Packungsgröße 1 St
Darreichung: Bandage
Produktname FUTURO Sprunggelenkbandage M
Wirksubstanz
Rezeptpflichtig
Apothekenpflichtig Nein

Produkt­informationen

Ob im Alltag, bei Sport oder Hobby - im modernen, funktionellen Design und mit ausgewählten Materialien bietet das Futuro Sortiment eine sichere und schnelle Lösung, um bei Gelenkbeschwerden das Leben aktiv zu genießen.

Die Futuro-Sprunggelenk-Bandage verfügt über ein hohes Maß an Tragekomfort und ist leicht anzulegen. Wegen ihrer besonders dünnen Webart trägt die Bandage kaum auf und kann deshalb auch im Schuh getragen werden.

Größe M beim einem Fußgelenk-Umfang von 20,5 - 23,0 cm.

Sicherheit

Alle Preise inkl. MwSt. Alle Ersparnisse und Aktionen gelten nur für unser Liefergebiet und nur bei Online-Bestellungen. Für alle Lieferungen in unserem Liefergebiet gilt: Unser Lieferdienst ist kostenfrei mit mindestens 1 Rezept oder ab 50,00 € Einkaufswert aus dem rezeptfreien Sortiment. Sonst 5,99 € Liefergebühr. Lieferzeit: 1-3 Werktage (abhängig von Verfügbarkeit). Falls die von Ihnen bestellten Medikamente nicht (schnell) lieferbar sind, informieren wir Sie umgehend über die möglichen Alternativen.

Alle Aktionen und Artikel: Nur solange der Vorrat reicht. Bei Arzneimitteln (Tierarzneimitteln): Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Wichtig: Aus rechtlichen Gründen dürfen rezeptpflichtige Medikamente nicht rabattiert werden.

1 Die Ersparnis bezieht sich auf den UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) oder den AVP (Apothekenverkaufspreis) und gilt ausschließlich für Online-Bestellungen in unserem Liefergebiet. Ausgenommen sind rezeptpflichtige Arzneimittel. Nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

2 UVP: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder AVP: Der für den Fall der Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH angegebene einheitliche Produkt-Abgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz Arzneimittelgesetz, der von der Krankenkasse im Fall der Erstattung abzüglich eines Rabatts von 5% an die Apotheke ausgezahlt wird.

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